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DAT-080 · Einwilligungen einholen, dokumentieren und Widerruf verarbeiten

Schafft und dokumentiert die Rechtsgrundlage für alle Verarbeitungen, die nicht schon durch den Vertrag gedeckt sind, und macht den Widerruf zu einem…

Reise & Unterkunft · Stammdaten

Überblick

Für wen

Koordination, Assistenz, Produktionsbüro

Auslöser

Erhebung besonderer Kategorien (DAT-050), Nutzung eines Kanals mit gesonderter Zustimmung (COM-060), Ausweisdatenerhebung (DAT-030) oder Einführung eines neuen Verarbeitungszwecks.

Du bekommst

Schafft und dokumentiert die Rechtsgrundlage für alle Verarbeitungen, die nicht schon durch den Vertrag gedeckt sind, und macht den Widerruf zu einem funktionierenden Vorgang statt zu einer Formulierung im Datenschutzhinweis.

Stand: Konzept – noch nicht gebaut

Schafft und dokumentiert die Rechtsgrundlage für alle Verarbeitungen, die nicht schon durch den Vertrag gedeckt sind, und macht den Widerruf zu einem funktionierenden Vorgang statt zu einer Formulierung im Datenschutzhinweis.

Auslöser: Erhebung besonderer Kategorien (DAT-050), Nutzung eines Kanals mit gesonderter Zustimmung (COM-060), Ausweisdatenerhebung (DAT-030) oder Einführung eines neuen Verarbeitungszwecks.

1Zwecke bestimmen,die eineEinwilligungerfordern, undDSB2Einwilligung jeZweck getrenntund granularabfragen, keine3Zustimmung mitTextversion,Zeitstempel undZweck speichern4Verarbeitungenohne Einwilligungtechnisch sperren5Widerrufentgegennehmen,formfrei und überjeden KanalTHK6Folgen desWiderrufsbewerten:laufendeTHK7Löschung undFlag-Rücknahmeauslösen,Bestätigung an8BeiTextversionswechselprüfen, ob eineNeueinholungDSB

Regel (automatisierbar) Urteil (Mensch entscheidet)

Entscheidungsregeln

  • R1 WENN eine Verarbeitung zur Vertragserfüllung erforderlich ist DANN keine Einwilligung einholen, sondern Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO dokumentieren; eine überflüssige Einwilligung erzeugt ein Widerrufsrecht, das den Prozess unnötig angreifbar macht.
  • R2 WENN mehrere Zwecke betroffen sind DANN je Zweck eine eigene Zustimmung; eine Sammelzustimmung gilt als nicht erteilt.
  • R3 WENN keine Zustimmung für einen Zweck vorliegt DANN wird die zugehörige Verarbeitung technisch gesperrt und die Person erfährt keine Nachteile bei Reise oder Unterbringung, die über die fehlende Sonderleistung hinausgehen.
  • R4 WENN Widerruf eingeht DANN Sperre sofort, Löschung innerhalb 72 h, Prüfung nach R5; die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung bis zum Widerruf bleibt unberührt.
  • R5 WENN eine bereits erfolgte Weitergabe an HOT oder RDL betroffen ist DANN Empfänger zur Löschung auffordern und die Aufforderung protokollieren; falls die Buchung ohne die Angabe nicht durchführbar ist, Alternative nach CHG-020 prüfen.
  • R6 WENN sich {{EINWILLIGUNG_TEXTVERSION}} inhaltlich ändert (nicht nur redaktionell) DANN Neueinholung für alle betroffenen Personen.

Typische Fehlerquellen

1. Eine gebündelte Einwilligung deckt Ernährung, Passdaten und Messenger-Nutzung in einem Satz ab → sie trägt keinen der Zwecke, und der erste Widerruf kippt alle drei. 2. Widerruf geht per Messenger an eine Einzelperson und wird nie ins System übertragen → Verarbeitung läuft weiter, obwohl die Grundlage entfallen ist. 3. Einwilligung wird für Verarbeitungen eingeholt, die der Vertrag ohnehin deckt → unnötiges Widerrufsrisiko für zwingend benötigte Daten. 4. Textversion wird ohne Nachverfolgung geändert → für Altbestände ist nicht mehr belegbar, welchem Text zugestimmt wurde.

Impact H × Aufwand M → Do-first · HITL · RACI **R** THK · **A** PL · **C** DSB, LEG · **I** REI, PBH · Aufwand manuell: Schätzung: 2 Min. pro Person bei digitaler Abfrage; 30–90 Min. pro Widerrufsfall mit bereits erfolgten Weitergaben

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